Insert Content Template or Symbol

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER FA. MINERALUM


§ 1 – Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen
zwischen der Fa. mineralum und seinen Geschäftspartnern für Angebote, Leistungen und Lieferungen.
Sie werden bei Erteilung des ersten Auftrages nach Bekanntmachung mit dem Geschäftspartner vereinbart und
gelten für alle zukünftigen Aufträge auch dann, wenn ihre Gültigkeit nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.
Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen; etwaige abweichende Bedingungen und
Vereinbarungen sind ausgeschlossen, wenn die Fa. mineralum nicht ausdrücklich deren Geltung schriftlich bestätigt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und der Fa. Raumwerker zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,
sind schriftlich niederzulegen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs.1 BGB.

§ 2 – Angebote, Auftragsbestätigungen, Vertragsgegenstand
1.    Angebote, in jedweder Form, sind immer frei bleibend und unverbindlich.
Aufträge werden erst verbindlich, wenn diese in angemessener Frist schriftlich bestätigt
oder mit Zustimmung des Geschäftspartners vereinbarungsgemäß ausgeführt werden.
2.    Die schriftliche Auftragsbestätigung ist maßgeblich für Art, Umfang und Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Leistung.
3.    Angegebene Leistungen in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Beschreibungen
stellen keine Eigenschaftszusicherung dar, sondern kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand.
Die Fa. mineralum behält sich Abweichungen in Form, Farbe, Maßen und Konstruktionen vor,
durch die die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Zweck nicht eingeschränkt wird,
ohne dass der Geschäftspartner Ansprüche daraus herleiten kann.
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben,
die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

§ 3 – Preise
Es gelten die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise frei ab Hamburg inklusive einfacher Verpackung;
zuzüglich Fracht, Zoll, Versicherung, Montage, sonstiger Nebenkosten und am Liefertermin geltender Umsatzsteuer.

§4 –  Zahlungen
Zahlungen sind gemäß dem Auftragsschreiben zu leisten.
Die Fa. mineralum behält sich vor zwingend nur gegen Vorkasse zu liefern.
1.    Der Geschäftspartner kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.    In Fällen, in denen der Geschäftspartner ganz oder teilweise in Verzug gerät oder
ein Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- und Insolvenz- Verfahrens besteht,
hat die Fa. mineralum das Recht, die sofortige Zahlung aller noch offenen Rechnungen zu fordern und
für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Vorkasse zu verlangen.
Soweit nicht anderes vereinbart, ist der gesetzliche Verzugszinsen gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu zahlen.

§ 5 – Lieferung, Gefahrenübergang, Entgegennahme
1.    Lieferfristen erfordern eine gesonderte Vereinbarung.
Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat oder
dem Geschäftspartner die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
2.    Im Falle einer Nichteinhaltung der Lieferfrist seitens der Fa. mineralum
hat der Geschäftspartner eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Nach fruchtlosem Fristablauf steht dem Geschäftspartner ein Rücktritts recht zu.
Weitergehende Rechte und Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder
verspäteter Lieferung oder sonstige Schadensersatzansprüche, insbesondere auch,
aber nicht alleine wegen entgangenen Gewinns, sind auch nach Setzung einer Nachfrist ausgeschlossen,
es sei denn die Nichteinhaltung der Lieferfrist basiert auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fa. Raumwerker.
3.    Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist für Lieferung oder Leistung auf Mobilmachung,
Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung bei anderen Unternehmen oder
der Fa. Raumwerker oder dem Eintritt unvorhersehbarer, von der Fa. mineralum  nicht zu vertretenden Ereignissen zurückzuführen,
so wird die Frist angemessen verlängert. Wenn die durch die Ereignisse verursachte Behinderung länger als 3 Monate andauert,
sind der Geschäftspartner und die Fa. mineralum  berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche stehen dabei keiner Vertragspartei zu.
4.    Der Gefahrenübergang tritt grundsätzlich ein, sobald die Ware abgesandt wird oder
dem Geschäftspartner die Versandbereitschaft mitgeteilt wird.
Die Verpackung der Ware erfolgt mit bester Sorgfalt. Auf Wunsch und Kosten des Geschäftspartners wird die Sendung zusätzlich versichert.
5.    Wenn der Versand durch vom Geschäftspartner zu vertretenden Gründen verzögert wird,
so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Geschäftspartner über;
auf Wunsch und Kosten des Geschäftspartners bewirkt die Fa. mineralum  aber eine vom Geschäftspartner verlangte Versicherung.
6.    Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Geschäftspartner entgegen zunehmen.
7.    Teillieferungen sind nach Absprache mit dem Kunden zulässig.

§ 6 – Plan technische Empfehlungen
1.    Soweit die Fa. mineralum plantechnische Empfehlungen für den Aufbau und /oder
die Installation der Ware abgibt, handelt es sich lediglich um Empfehlungen, die nach bestem Wissen als Hilfestellung für den Geschäftspartner erfolgen.
2.    Diese Empfehlungen begründen keine vertragliche Verpflichtung der Fa. mineralum .
Der Geschäftspartner kann aber Planungsleistungen der Fa. mineralum  über einen extra zu schließenden Vertrag in Anspruch nehmen.
3.    Die Zuhilfenahme der Empfehlungen gemäß Ziffer 1 durch den Geschäftspartner geschieht auf Risiko des Geschäftspartners und
ist von jeglicher Haftung durch die Fa.  mineralum ausgeschlossen.

§ 7 –  Gewährleistung
1.    Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Mängeln zu untersuchen.
Mängelrügen sind unter Angabe der Bestelldaten zu erheben. Offene Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware,
verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Unterlässt der Geschäftspartner die Rüge in frist- und formgerechter Anzeige,  gilt die Ware als genehmigt.
Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei der Fa. mineralum an.
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchung- und
Rückobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2.    Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der Fa. mineralum durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung;
schlägt die Gewährleistung auf diese Weise fehl, ist der Geschäftspartner zur Herabsetzung des Kaufpreises
bzw. zum Rücktritt berechtigt.
3.    Jegliche Gewährleistung ist im Falle unsachgemäßer Handhabung der gelieferten Ware ausgeschlossen.
4.    Rückgriffsansprüche des Bestellers bei Verbrauchsgüterkauf (§  478 BGB)
sind im Hinblick auf Vereinbarung des Bestellers mit seinen Abnehmern,
die über die gesetzlichen Mängelansprüche der Abnehmer hinausgehen, insoweit ausgeschlossen.
5.    Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht,
die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird,
ist die Schadensersatzforderung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.    Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen;
in diesem Fall ist aber die Schadensersatzforderung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.    Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt;
die gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.    Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
9.    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet an Gefahrenübergang.

§ 8 – Eigentumsvorbehalt
1.    Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Geschäftspartner
bestehenden Forderungen im Eigentum  der Fa. mineralum  (Vorbehaltsware).
2.    Bei einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware gelten die §§ 947,
948 BGB, mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil an der neuen Sache Vorbehaltseigentum der Fa. mineralum  wird.
3.    Der Geschäftspartner darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern,
solange er nicht im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gehen an die Fa. mineralum über.
Der Geschäftspartner ist aber widerruflich ermächtigt, die Forderungen in seinem Namen einzuziehen.
4.    Bei Zugriff  Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Geschäftspartner auf den Eigentumsvorbehalt hinweisen und
die Fa. mineralum unverzüglich benachrichtigen.
5.    Bei vertragswidrigem Verhalten des Geschäftspartners, insbesondere Zahlungsverzug,
kann die Fa. mineralum die Vorbehaltsware auf  Kosten des Geschäftspartners zurücknehmen oder
Abtretung des Herausgabeanspruchs des Geschäftspartners gegen Dritte verlangen.
6.    Wird die Vorbehaltsware oder die daraus vom Geschäftspartner hergestellten Waren,
vom Geschäftspartner weiter veräußert oder bei einem Dritten eingebaut oder verarbeitet,
geht die Forderung des Geschäftspartners an seinen Vertragspartner
bis zur Höhe des Kaufpreisanspruches der Fa. mineralum  auf die Fa. mineralum  über.

§ 9 – Gesamthaftung
1.    Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen,
ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2.    Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunden anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens,
statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3.    Soweit die Schadensersatzforderung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzforderung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 – Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist,
gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§ 11- Rechnungsstellung
Bei Rechnungsstellung gelten maximal 10 Tage als Zahlungsziel.
Etwaige zugestandene Rabatte gelten nur dann wenn das Zahlungsziel vom Käufer eingehalten wurde.
Kann das Zahlungsziel vom Käufer nicht eingehalten werden gilt der volle Kaufpreis.
Ansonsten gilt Vorkasse oder Lieferung per Nachnahme (Kosten hierfür gehen zu lasten des Käufers).

§ 12 – Datenschutz
Ihre Daten sind bei uns sicher geschützt.
Für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes
(§ 26 BDSG) mit Hilfe der EDV gespeichert und verarbeitet.
Ihre Adressdaten werden nicht zu Werbezwecken genutzt.
Zum Zwecke der Bonitätsprüfung pflegen wir einen Datenaustausch mit diversen Auskunftsdateien.

§ 13 – Agenturen
Produkte welche durch uns aus dem Programm von dritten Parteien/ Partnern oder Herstellern angeboten und verkauft werden,
(i.e. quasi ein vermittelter Vorgang als durchlaufender Posten) gelten immer die AGB und
Garantie der Dritten Partei oder des Herstellers. Gleiches gilt auch für den Gerichtsstand.

§ 14 – Gerichtsstand
Salvatoresche Klausel – Sollte eine Vorschrift, Artikel, Klausel oder Formulierung dieser AGB nichtig werden,
so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge.
Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.
Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz  von Fa. mineralum,
Dirk Sievers , Horandstieg 33, 22559 Hamburg / Germany.Hamburg im Dezember 2016